Frage:
Ich bin steuerbefreit. Wie kann ich die Zahlung von Umsatz- oder Mehrwertsteuer vermeiden?
Antwort:
US-Umsatzsteuer
Für die meisten Verkäufe in den USA erheben wir keine Verkaufssteuer. Unser Zahlungsabwickler (FastSpring) erhebt jedoch automatisch die Umsatzsteuer in Alabama, Maine, Nebraska, South Dakota und Tennessee in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen.
Wenn Sie eine steuerbefreite Organisation in einem dieser Staaten sind, können Sie einen Antrag auf Steuerrückerstattung an unseren Zahlungsabwickler unter orders@fastspring.com stellen. Bitte geben Sie unbedingt an:
- Formular zur Steuerbefreiung
- Referenznummer der Bestellung (z. B. SP######-####-#####)
EU-Mehrwertsteuer
In den EU-Ländern fällt ebenfalls automatisch die Mehrwertsteuer (MwSt.) an. Dazu gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Wenn Sie eine in der EU steuerbefreite Organisation sind und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, können Sie diese einfach während des Bestellvorgangs eingeben. Auf diese Weise werden alle zuvor erhobenen Steuern ungültig.
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Wenn Sie sich über die Umsatzsteuer in anderen Ländern wundern oder einfach mehr über die Steuerpolitik unseres Zahlungsabwicklers wissen möchten, besuchen Sie bitte die unten stehende Website:
https://fastspring.com/docs/about-vat-and-sales-tax/
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